Whistleblowing-Leitlinie

Die Whistleblowing-Leitlinie gilt für Einzelpersonen, denen Informationen zu Verstößen in einem beruflichen Kontext vorliegen, der  Biobest betrifft, insbesondere für:

  • Beschäftigte und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist,
  • Bewerber*innen,
  • bezahlte und unbezahlte Praktikant*innen und Auszubildende,
  • unabhängige Berater*innen und Dienstleister*innen,
  • Zeitarbeitskräfte,
  • Volontär*innen,
  • Beschäftigte von Lieferanten,
  • Anteilseigner*innen, Geschäftsführer*innen und alle anderen Personen, die Teil der Verwaltung, des Managements oder des Aufsichtsgremiums von Biobest sind, u. a. nicht-exekutive Mitglieder, unabhängig davon, ob diese bezahlt werden oder nicht.

Bitte lesen Sie unbedingt die Whistleblowing-Leitlinie im Voraus.