Die Whistleblowing-Leitlinie gilt für Einzelpersonen, denen Informationen zu Verstößen in einem beruflichen Kontext vorliegen, der Biobest betrifft, insbesondere für:
- Beschäftigte und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist,
- Bewerber*innen,
- bezahlte und unbezahlte Praktikant*innen und Auszubildende,
- unabhängige Berater*innen und Dienstleister*innen,
- Zeitarbeitskräfte,
- Volontär*innen,
- Beschäftigte von Lieferanten,
- Anteilseigner*innen, Geschäftsführer*innen und alle anderen Personen, die Teil der Verwaltung, des Managements oder des Aufsichtsgremiums von Biobest sind, u. a. nicht-exekutive Mitglieder, unabhängig davon, ob diese bezahlt werden oder nicht.
Bitte lesen Sie unbedingt die Whistleblowing-Leitlinie im Voraus.